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Vertragsidentifikation über z.B. Bestell-Nr., Auftags-Nr., Rechnungs-Nr.

ABG – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 20.07.2026


1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Schwimm- & Tauchschule Seelöwenbande, Inhaber Guido Böskens, Am Heekeren 18, 47652 Weeze (nachfolgend „Schwimm- & Tauchschule“) und dem Teilnehmer.


2. Unterrichtszweck, Unterrichtsangebote, Schwimmabzeichen

(1) Die Schwimmschule bietet, je nach Alter und Leistungsstand der Teilnehmer, verschiedene Schwimm- (Babykurse, Eltern-Kind-Schwimmen, Anfängerschwimmen, Fortgeschrittenenschwimmen) sowie darüber hinausgehend als eingetragenes VDST Dive Center auch Tauchkurse an. Ein Überblick über die von der Schwimmschule angebotenen Kurse und Programme kann der Internetseite https://www.seeloewenbande. de/ entnommen werden.

(2) Die Schwimm- & Tauchschule schule bietet den Teilnehmern je nach Buchungsform die Möglichkeit, diese Kurse als laufende Kurse oder befristete Kurse zu buchen.

(3) Die Kinderschwimmkurse dienen, je nach Kurs, der Wassergewöhnung oder der Schwimmausbildung von Kindern zum sicheren Schwimmer. Alle Kursangebote, die nicht zum Angebot des Babyschwimmens oder des Eltern-Kind-Schwimmens gehören, richten sich ausschließlich an Teilnehmer ab 5 Jahren.

(4) Es besteht in den Kursen grundsätzlich die Möglichkeit, Schwimmabzeichen (Seepferdchen, Bronze, Silber, Gold sowie Schnorchelabzeichen, DLRG Rettungsschwimmer, VDST Leistungsschwimmer) zu erwerben. Der Erwerb der Abzeichen steht aber ausdrücklich nicht im Vordergrund des jeweiligen Kurses und ist insbesondere nicht geschuldeter Inhalt des gebuchten Kurses. Ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt der jeweilige Teilnehmer eine entsprechende Abzeichenprüfung ablegen kann, wird die Schwimmschule in Abstimmung mit dem Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichen Vertretern einvernehmlich entscheiden. Ein Anspruch auf Durchführung einer Abzeichenprüfung besteht nicht. Für die Abnahme eines Abzeichens erhebt die Schwimmschule eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 5,- pro Abzeichen, die nicht in den regulären Kursgebühren enthalten ist.


3. Vertragsschluss

(1) Die Darstellungen auf dem Anmeldeformular und/oder auf der Internetseite stellen kein verbindliches Angebot seitens der Schwimmschule an den Teilnehmer dar.

(2) Mit Einreichung des durch den Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter unterzeichneten Anmeldeformulars und/oder mit Buchung eines Kurses auf der Internetseite der Schwimmschule (shop.seeloewenbande.de) gibt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Unterrichtsvertrages zu den dort genannten Konditionen ab. Zur Einreichung des Anmeldeformulars genügt die Übermittlung des unterzeichneten Anmeldeformulars per E-Mail an info@seeloewenbande.de.

(3) Im Fall einer Buchung eines Kurses über die Internetseite der Schwimmschule (shop.seeloewenbande.de) erhält der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter eine Buchungsbestätigungsbestätigung, die den wesentlichen Inhalt des Angebotes durch den Teilnehmer und den Eingang des Angebotes bei der Schwimmschule bestätigt. Diese Buchungsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebotes durch die Schwimmschule dar.

(4) Der Vertrag kommt erst mit Übersendung einer gesonderten Teilnahmebestätigung nach einer vorangegangenen Prüfung der Buchung durch die Schwimmschule zustande.

(5) Im Falle eines Vertragsschlusses über die Interseite der Schwimmschule (shop.seeloewenbande.de) speichert die Schwimmschule den Vertragstext und übersendet die Vertragsdokumente in der Teilnahmebestätigung per E-Mail an den Teilnehmer. Dem Teilnehmer steht in diesem Falle ggf. ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB zu, über welches der Teilnehmer bei Vertragsschluss gesondert belehrt wird.


4. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung für über das Anmeldeformular geschlossene Unterrichtsverträge („laufende Kurse“)

(1) Im Falle eines Vertragsschlusses unter Nutzung des Anmeldeformulars wird der Unterrichtsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen („laufender Kurs“).

(2) Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bzw. bei Vertrauensstellung (§ 627 BGB) bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Kündigungserklärung kann in Textform an die Anschrift der Schwimm- & Tauchschule (Schwimm- & Tauchschule Seelöwenbande, Inhaber Guido Böskens, Am Heekeren 18, 47652 Weeze) oder per E-Mail an
info (ät) seeloewenbande.de gerichtet werden.


5. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung für über die Internetseite der Schwimm- & Tauchschule gebuchte Kurse („Blockkurse“)

(1) Im Falle eines Vertragsschlusses unter Nutzung der Internetseite der Schwimm- & Tauchschule wird ein befristeter Unterrichtsvertrag geschlossen („Blockkurs“). Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem in der Online-Buchung bzw. der Teilnahmebestätigung genannten Zeitraum und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des letzten, dort genannten Termins.

(2) Während der Laufzeit des Kurses ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bzw. bei Vertrauensstellung (§ 627 BGB) bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung kann zudem über den Kündigungsbutton auf der Internetseite der Schwimmschule (shop.seeloewenbande.de) erklärt werden.

(3) Nach Ablauf der Laufzeit ist eine Neubuchung über die Interseite der Schwimm- & Tauchschule (shop.seeloewenbande.de) erforderlich. Es besteht kein verbindlicher Anspruch des Teilnehmers auf einen weiteren Platz in dem Kurs nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine weitere Buchung steht, wie jede andere Buchung auch, unter dem Vorbehalt freier Kapazitäten in dem betreffenden Kurs.


6. Vergütung, Nichtwahrnehmung von Terminen durch Teilnehmer, Absage und Ausfall von Unterrichtsstunden

(1) Die Vergütung für den Schwimmkurs wird pro Unterrichtsstunde berechnet. Die für die einzelne Unterrichtsstunde anfallende Vergütung ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisordnung.

(2) Die Vergütung für einen laufenden Kurs ist jeweils im Voraus für ein Quartal bzw. die innerhalb dieses Quartals stattfindenden Unterrichtstunden zu zahlen. Die Schwimm- & Tauchschule wird dem Teilnehmer zu Vertragsbeginn sowie jeweils zu Beginn eines neuen Quartals eine entsprechende Rechnung übersenden. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von der Schwimm- & Tauchschule zu benennendes Konto.

(3) Die Vergütung für einen Blockkurs ist jeweils im Voraus zu zahlen. Die Schwimm- & Tauchschule wird dem Teilnehmer mit der Annahmebestätigung eine entsprechende Rechnung übersenden. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von der Schwimm- & Tauchschule zu benennendes Konto.

(4) Im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines Termins durch einen Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, oder für den Fall, dass sich der Teilnehmer im Annahmeverzug befindet, behält die Schwimm- & Tauchschule ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die vom Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter abgesagte und/oder nicht wahrgenommene Unterrichtsstunde, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Sie muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 615 S. 2 BGB).

(5) Die Schwimm- & Tauchschule behält sich vor, einen geplanten Kurstermin aus wichtigem Grund abzusagen und/oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt etwa dann vor, wenn die für die Durchführung des Kurses erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern für den jeweiligen Termin nicht erreicht wird oder die Durchführung des Kurses aus einem anderen wichtigen Grund (z.B. technische Defekte, Badschließungen oder Nichtnutzbarkeit der Bäder aus anderen Gründen, Erkrankung der Schwimmlehrer, höhere Gewalt oder andere zwingende Gründe) nicht möglich bzw. für die Schwimmschule unzumutbar ist. Die Schwimmschule unterrichtet den Teilnehmer unverzüglich über die Absage eines geplanten Kurstermins.

(6) Im Falle einer Verhinderung der Schwimm- Tauchschule und/oder im Falle einer Absage durch die Schwimm- & Tauchschule wird die Unterrichtsstunde nach Möglichkeit verschoben und/oder nachgeholt, wenn und soweit die betroffenen Teilnehmer einem Alternativ- bzw. Nachholtermin in der erforderlichen Anzahl zustimmen. Anderenfalls wird die Schwimmschule die auf die jeweilige Unterrichtsstunde entfallende Vergütung gegenüber dem Teilnehmer erstatten.


7. Ablauf der Schwimmkurse und Unterrichtsstunden

(1) Der Schwimmkurs erfolgt im Gruppenunterricht. Die Dauer der Schwimmstunde richtet sich nach der Art des Schwimmkurses. Eine Unterrichtsstunde dauert grundsätzlich 45 Minuten. Im Falle des Babyschwimmens beträgt eine Unterrichtsstunde 30 Minuten.

(2) Der Unterricht findet mit dem jeweils in der Teilnahmebestätigung angegebenen Teilnehmer (bzw. im Falle des Babyschwimmens sowie des Eltern-Kind-Schwimmens mit den angegebenen Teilnehmern), in dem dort angegebenen Schwimmbad und um die dort angegebene Uhrzeit statt.

(3) Es gilt die Haus- und Benutzungsordnung des jeweiligen Hallenbades. Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, sich über die Bestimmungen der Haus- und Benutzungsordnung des jeweiligen Schwimmbades selbstständig zu informieren. Teilnehmer und/oder gesetzliche Vertreter werden dafür Sorge tragen, dass auch sämtliche andere Begleitpersonen, die den Teilnehmer zu dem Schwimmkurs begleiten, die Haus- und Benutzungsordnung zur Kenntnis nehmen und sich an deren Bestimmungen halten.
(4) Die Ansprechpartner für die Schwimm- &Tauchschule sind ausschließlich die Mitarbeiter der Schwimm- & Tauchschule Seelöwenbande, nicht das Personal des jeweiligen Schwimmbades. Den Sicherheitsanweisungen der Schwimmlehrer ist grundsätzlich Folge zu leisten.

(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, im Schwimmbad geeignete und vom jeweiligen Schwimmbad zugelassene Bekleidung zu tragen. Näheres ist den jeweils gültigen Haus- und Benutzungsordnungen der betreffenden Schwimmbäder zu entnehmen. Ein Handtuch ist vom Teilnehmer mitzubringen. Schwimmhilfe wie Poolnudeln, Schwimmgürtel und Übungsbretter werden von der Schwimm- & Tauchschule zur Verfügung gestellt. In den Nichtschwimmerkursen (ggf. bitte anhand der vorhandenen / angebotenen Kurse definieren) dürfen von den Teilnehmern keine Schwimmbrillen und/oder Tauchmasken getragen werden.

(6) Der Teilnehmer ist von den gesetzlichen Vertretern und/oder einer Begleitperson umzuziehen und wird dem jeweiligen Schwimmlehrer vor Beginn der Unterrichtsstunde an der Sammelumkleide übergeben. Die Aufsichtspflicht der Schwimmlehrer beginnt mit Start der jeweiligen Unterrichtsstunde und endet unmittelbar nach Beendigung der Unterrichtsstunde mit der Rückgabe der Teilnehmer an die gesetzlichen Vertreter bzw. Begleitperson. Je nachdem, ob sich ein gesetzlicher Vertreter und/oder ein Begleitperson im Nassbereich aufhält, wird der Teilnehmer nach Beendigung der Unterrichtsstunde wahlweise bereits im Nassbereich oder an der Sammelumkleide an den anwesenden gesetzlichen Vertreter und/oder die anwesende Begleitperson übergeben.

(7) Während der Unterrichtsstunde ist es jeweils einer Begleitperson pro Teilnehmer gestattet, sich im Nassbereich bzw. in der Nähe des Beckens aufzuhalten und dem Schwimmunterrichtet beizuwohnen.

(8) Ein Betreten des Nassbereiches und insbesondere des Beckens ist nur in Begleitung der Schwimmlehrer oder nach ausdrücklicher Freigabe durch die Schwimmlehrer erlaubt.

(9) Die anwesenden gesetzlichen Vertreter bzw. Begleitpersonen tragen dafür Sorge, dass der Teilnehmer vor Beginn der Unterrichtsstunde und nach Beendigung der Unterrichtsstunde nicht den Nassbereich und insbesondere nicht das Becken betritt.


8. Gesundheitliche Eignung

(1) Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ist/sind verpflichtet, bereits bei Vertragsschluss, spätestens jedoch vor dem Beginn einer jeden Unterrichtsstunde, der Schwimm- & Tauchschule alle für eine sichere Kursteilnahme erheblichen Umstände mitzuteilen und insbesondere auf gesundheitliche (körperliche oder geistige) Beeinträchtigungen und/oder gesundheitliche Risiken des Teilnehmers hinzuweisen.

(2) Für den Fall, dass der Teilnehmer an bzw. während eines Unterrichtstermins an einer akuten, die sichere Teilnahme am Unterricht gefährdenden Krankheiten und/oder Beschwerden (z.B. Mittelohrentzündung, Herz-Kreislauf-Probleme, Fieber, usw.) und/oder akuten hochansteckenden Krankheiten (z.B. Magen-Darm-Erkrankungen, Bindehautentzündung, ansteckende Erkrankungen der Haut, usw.) leiden sollte, ist eine Teilnahme an dem Schwimmkurs zum Schutz des betroffenen Teilnehmers sowie ggf. auch zum Schutz der übrigen Teilnehmer ausgeschlossen. Erscheint der Teilnehmer trotz einer solchen Erkrankung oder solcher Beschwerden dennoch zu einer Unterrichtsstunde, können die Schwimmlehrer den Teilnehmer zur Sicherheit des Teilnehmers bzw. zur Sicherheit der übrigen Teilnehmer für die jeweilige Unterrichtsstunde von der Teilnahme am Unterricht ausschließen.


9. Verhaltenspflichten der Teilnehmer

(1) Die Teilnehmer und dessen gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, den Bestimmungen der Haus- und Benutzungsordnung des jeweiligen Hallenbades und den Sicherheitsanweisungen der Schwimmlehrer Folge zu leisten.

(2) Teilnehmer bzw. deren gesetzlicher Vertreter haben sicherzustellen, dass die maßgeblichen Verhaltenspflichten auch von den gesetzlichen Vertretern bzw. allen sonstigen Begleitpersonen eingehalten werden. Dem Teilnehmer ist das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter nach den gesetzlichen Bestimmungen zuzurechnen, § 278 BGB S.1 BGB.

(3) Das Filmen und Fotografieren im jeweiligen Bad ist aus Gründen des Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzes der Teilnehmer strengstens untersagt. Aus diesem Grund ist das sichtbare Mitführen bzw. Benutzen von Mobiltelefonen, Smartphones o.ä. durch Teilnehmer und/oder dessen gesetzliche Vertreter und/oder Begleitpersonen im gesmaten Gebäude verboten.

(4) Im Falle wiederholter und/oder grober Verstöße gegen die Bestimmungen der jeweiligen Haus- und Benutzungsordnung und/oder im Falle wiederholter und/oder grober Verstöße gegen die Sicherheitsanweisungen der Schwimmlehrer ist die Schwimm- & Tauchschule berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der jeweiligen Unterrichtsstunde auszuschließen. Die Schwimm- & Tauchschule behält sich für den Fall wiederholter und/oder grober Verstöße gegen die Verhaltenspflichten der Teilnehmer weitergehende Maßnahmen, insbesondere eine außerordentliche fristlose Kündigung des Schwimmunterrichtsvertrages, ausdrücklich vor.
(1) Im Falle von wiederholten und/oder schwerwiegenden Zuwiderhandlungen von gesetzlichen Vertretern und/oder Begleitpersonen des Teilnehmers gegen die Verhaltenspflichten gemäß Ziffer 8 dieser AGB behält sich die Schwimm- & Tauchschule vor, die betreffenden Personen für die Dauer der Unterrichtsstunde des Schwimmbades zu verweisen.


10. Haftung, Versicherungsschutz

(1) Die Schwimm- & Tauchschule haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Schwimm- & Tauchschule oder deren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schwimm- & Tauchschule oder deren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen. Im Übrigen ist die Haftung der Schwimm- & Tauchschule ausgeschlossen.

(2) Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und/oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt die Schwimm- & Tauchschule keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Zu Gunsten der Teilnehmer besteht während der Teilnahme am Schwimmunterricht Versicherungsschutz durch eine von der Schwimm- & Tauchschule unterhaltene Betriebshaftpflichtversicherung.


11. Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie der Datenschutzinformation auf unserer Webseite (https://www. seeloewenbande.de/datenschutzerklaerung).


12. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel, Verbraucherschlichtungsstelle

(1) Der Vertrag, einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten, unterliegt dem deutschen Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar.

(2) Falls eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser AGB bzw. der entsprechenden Regelung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.

(3) Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil und sind dazu auch nicht verpflichtet. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info (ät)( seeloewenbande.de.






Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, das Anmeldeformular bei der Schwimmschule Seelöwenbande eingereicht haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schwimmschule Seelöwenbande, Guido Böskens, Am Heekeren 18, 47652 Weeze, info@seelöwenbande.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Innerhalb der Widerrufsfrist geleistete und auch nicht in Anspruch genommene Stunden werden nicht erstattet. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.